Gesundheitsprogramm
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Ziel:
Ziel des Gesundheitsprogramms ist es, einen Beitrag zur Schaffung innovativer, effizienter und nachhaltiger Gesundheitssysteme in Europa zu leisten, die Gesundheit bzw. die Prävention von Krankheiten zu fördern, den europäischen Bürger/innen den Zugang zu besserer und sicherer Gesundheitsversorgung zu erleichtern sowie sie vor schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren zu schützen.
Förderarten:
Zuschüsse und Vergabe öffentlicher Aufträge
Teilnehmende Länder:
- 28 Mitgliedstaaten der EU
Die Teilnahme steht unter bestimmten Bedingungen auch den folgenden Ländern offen:
- EFTA-/EWR-Mitgliedstaaten Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz
- EU-Beitrittskandidaten Albanien, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien und Türkei
- Potentielle EU-Bewerberländer Bosnien und Herzegowina sowie Kosovo
- Nachbarländer der EU
- Die in die Europäische Nachbarschaftspolitik einbezogenen Länder: Algerien, Ägypten, Israel, Jordanien, Libanon, Libyen, Moldawien, Marokko, die Palästinensische Autonomiebehörde, Syrien, Tunesien, Ukraine, Weißrussland, Südkaukasus, Armenien, Aserbaidschan und Georgien
Antrags- und Teilnahmeberechtigte:
Öffentliche und private Einrichtungen, Universitäten, Hochschulen sowie unter bestimmten Voraussetzungen zivilgesellschaftliche Organisationen
Förderbare Maßnahmen im kommunalen Bereich:
- Ermittlung, Verbreitung und Förderung bewährter Verfahren zur Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention sowie zur Schaffung eines gesundheitsbewussten Umfelds
- Ermittlung, Entwicklung und Förderung kohärenter Konzepte zum Schutz der Bürger/innen vor Gesundheitsgefahren
- Ermittlung und Entwicklung von Instrumenten und Mechanismen auf EU-Ebene als Beitrag zur Schaffung innovativer, effizienter und nachhaltiger Gesundheitssysteme
- Verbesserung des Zugangs zu medizinischem Fachwissen, Erleichterung der Anwendung von Forschungsergebnissen, Entwicklung von Instrumenten zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Patientensicherheit
Budget:
Es stehen europaweit 449,3 Mio. Euro zur Verfügung.
Rechtsgrundlage:
Verordnung (EU) Nr. 282/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2014 über ein drittes Aktionsprogramm der Union im Bereich der Gesundheit (2014-2020) und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 1350/2007/EG, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 86 vom 21. März 2014, S. 1; berichtigt durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 6 vom 10. Januar 2015, S. 6
Rechtsgrundlage des Gesundheitsprogramms (PDF)
Beratung:
Bundesministerium für Gesundheit
Rochusstraße 1
53123 Bonn
Telefon: 030-18441-0
E-Mail: info@bmg.bund.de
Internet: www.bmg.bund.de