Programm Justiz
fotolia_24951887_s.jpg

Ziel:
Das Programm „Justiz“ soll zur Weiterentwicklung eines europäischen Rechtsraums beitragen, der sich auf gegenseitige Anerkennung und gegenseitiges Vertrauen stützt, insbesondere durch die Förderung der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen.
Förderarten:
Zuschüsse und Vergabe öffentlicher Aufträge
Teilnehmende Länder:
- 28 Mitgliedstaaten der EU
Die Teilnahme steht unter bestimmten Bedingungen auch den folgenden Ländern offen:
- EWR-Mitgliedstaaten Island, Liechtenstein, Norwegen
- EU-Beitrittskandidaten Albanien, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien und Türkei
- Potentielle EU-Bewerberländer Bosnien und Herzegowina sowie Kosovo
Antrags- und Teilnahmeberechtigte:
Öffentliche und private Einrichtungen
Förderbare Maßnahmen im kommunalen Bereich:
- Analytische Tätigkeiten (z.B. Datenerhebungen, Erstellung von Schulungsmaterialien)
- Schulungsmaßnahmen und Personalaustausch für Angehörige der Rechtsberufe und der Rechtspflege sowie die Entwicklung von Schulungsinstrumenten
- Wechselseitiges Lernen sowie Sensibilisierung und Wissensverbreitung
- Vernetzungsarbeit auf europäischer Ebene
Budget:
Es stehen europaweit 377,6 Mio. Euro zur Verfügung.
Rechtsgrundlage:
Verordnung Nr. 1382/2013/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 zur Einrichtung des Programms "Justiz" für den Zeitraum 2014 bis 2020, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 354 vom 28. Dezember 2013, S. 73
Rechtsgrundlage des Programms "Justiz" (PDF)
Beratung:
Europäische Kommission
Generaldirektion Justiz und Verbraucher (DG JUST)
Rue Montoyer 59
1000 Brüssel
Belgien
Telefon: 00800-678910-11
Internet: www.ec.europa.eu/justice/index_de.htm