Rat der Europäischen Union
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Überblick
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Rolle: Stimme der Regierungen von EU-Mitgliedsstaaten, die Gesetze annehmen und die EU-Politik koordinieren.
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Mitglieder: Minister aus jedem EU-Mitgliedsland, je nach behandeltem Politikbereich
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Vorsitz: Jedes EU-Mitgliedsland übernimmt wechselweise den Ratsvorsitz (Präsidentschaft) für sechs Monate
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Gegründet: 1958 (als Rat der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft)
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Sitz: Brüssel, Belgien
Aufgaben des Rates der Europäischen Union
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Abstimmung und Verabschiedung von EU-Rechtsvorschriften gemeinsam mit dem Europäischen Parlament auf Grundlage von Vorschlägen der Europäischen Kommission
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Koordinierung der politischen Maßnahmen der EU-Länder
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Entwicklung der Außen- und Sicherheitspolitik der EU auf Grundlage von Leitlinien des Europäischen Rates
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Abschluss internationaler Übereinkünfte zwischen der EU und anderen Staaten oder internationalen Organisationen
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Genehmigung des Haushaltsplans der EU gemeinsam mit dem Europäischen Parlament
Zusammensetzung
Der Rat der Europäischen Union hat keine festen Mitglieder. Er tritt in zehn verschiedenen Konfigurationen zusammen, je nach Politikbereich.
- Rat für Allgemeine Angelegenheiten
- Rat für Auswärtige Angelegenheiten
- Rat für Wirtschaft und Finanzen
- Rat für Justiz und Inneres
- Rat für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz
- Rat für Wettbewerbsfähigkeit
- Rat für Umwelt
- Rat für Bildung, Jugend, Kultur und Sport
- Rat für Verkehr, Telekommunikation und Energie
- Rat für Landwirtschaft und Fischerei
Zu diesen Treffen sendet jedes Mitgliedsland den jeweils für das anstehende Thema zuständigen Minister.
Wenn der Rat also zum Beispiel über Wirtschaft und Finanzen berät – der so genannte Ecofin-Rat –, kommen die Finanzminister und -ministerinnen der EU-Mitgliedsländer zusammen.