Unabhängige Behörde auf EU-Ebene
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Das Amt des Europäischen Datenschutzbeauftragten wurde 2001 auf der Grundlage von Artikel 286 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft geschaffen.
Der Datenschutzbeauftragte und der stellvertretende Datenschutzbeauftragte werden vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union für fünf Jahre mit der Option auf Verlängerung ernannt. Er ist bei seiner Tätigkeit völlig unabhängig und darf keinerlei Weisungen einholen oder entgegennehmen. Im Jahr 2009 wurde Peter Hustinx als Europäischer Datenschutzbeauftragter wiedergewählt. Stellvertretender Datenschutzbeauftragter ist seitdem Giovanni Buttarelli.
Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) ist eine relativ neue, aber zunehmend einflussreiche, unabhängige Aufsichtsbehörde, die die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Einrichtungen und Organe der EU überwacht, in Bezug auf politische Maßnahmen und Rechtsvorschriften, die sich auf den Schutz der Privatsphäre auswirken, beratend tätig ist und mit vergleichbaren Behörden zusammenarbeitet, um einen kohärenten Datenschutz sicherzustellen.
Wenn Sie Grund zur Annahme haben, dass ihr Recht auf Datenschutz durch den Missbrauch Ihrer personenbezogenen Daten durch ein Organ oder eine Einrichtung der Gemeinschaft verletzt wurde, können Sie beim Europäischen Datenschutzbeauftragten Beschwerde einlegen. Wenn der Beauftragte nach Prüfung Ihrer Eingabe eine Verletzung feststellt, so kann er beispielsweise das anweisen, Ihre widerrechtlich verarbeiteten personenbezogenen Daten zu berichtigen, zu sperren, zu löschen oder zu vernichten. Sind Sie mit dieser Entscheidung nicht einverstanden, haben Sie die Möglichkeit, den Gerichtshof anzurufen.