Vertretung der Regionen
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Der Ausschuss setzt sich aus 329 Mitgliedern und einer gleichen Anzahl von Stellvertretern zusammen. Aus Deutschland kommen 24 Mitglieder.
Aus Hessen ist es der Europastaatssekretär Uwe Becker.
Alle Mitglieder werden auf Vorschlag ihres jeweiligen Mitgliedsstaats vom Rat auf fünf Jahre ernannt. Anders als die Mitglieder des Parlaments tagen die Mitglieder des Ausschusses der Regionen nicht ständig in Brüssel. Sie alle haben Verpflichtungen auf regionaler oder kommunaler Ebene. Sie bleiben daher in ihrer Region tätig und treten lediglich zu Plenartagungen des Ausschusses oder Sitzungen der Fachkommissionen zusammen.
Die Verträge legen fest, dass die Kommission und der Rat den Ausschuss der Regionen in sämtlichen Bereichen, in denen Legislativvorschläge der EU Auswirkungen auf die regionale und kommunale Ebene haben könnten, um Stellungnahme ersuchen müssen.
Hierzu zählen insbesondere die folgenden Bereiche:
- wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt
- transeuropäische Infrastrukturnetze
- Gesundheitswesen
- Bildung und Kultur sowie Berufsbildung
- Beschäftigungspolitik
- Sozialpolitik
- Umwelt, Klimawandel, Energie;
- Verkehr und transeuropäische Netze;
- Zivilschutz und Dienste von allgemeinem Interesse;
Bei Gesetzgebungsvorhaben aus anderen Politikfeldern kann der Ausschuss der Regionen ebenfalls befasst werden, wenn regionale oder lokale Belange berührt sind. Außerdem kann der Ausschuss zu jedem ihm wichtig erscheinenden Thema die Initiative ergreifen und damit die politische Agenda der Union beeinflussen. Seit dem Vertrag von Amsterdam, der 1999 in Kraft getreten ist, kann nicht nur die Kommission oder der Rat, sondern auch das Europäische Parlament den Ausschuss der Regionen konsultieren.
Es gibt sechs Plenartagungen im Jahr, die wir hier im Kalender veröffentlichen.