Die Europäische Zentralbank hat ihre Heimat seit der Gründung 1998 in Frankfurt am Main. Mit dem Vertrag von Lissabon ist sie zu einem Organ der Europäischen Union geworden.
Zusammen mit den 19 nationalen Zentralbanken der Staaten der EU, die den Euro als Zahlungsmittel bereits eingeführt haben, bildet die EZB das sogenannte Eurosystem. Zusammen mit den Zentralbanken aller Mitgliedstaaten der Europäischen Union, auch der Mitgliedstaaten, die den Euro nicht eingeführt haben, bildet sie das Europäische System der Zentralbanken (ESZB).
Rechtliche Grundlagen
Grundlage der gemeinsamen Geldpolitik sind der 1992 in Maastricht geschlossene Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft und die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank.
Ziele und Aufgaben
Vorrangiges Ziel des gesamten Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) und der Europäischen Zentralbank (EZB) ist die Gewährleistung der Preisstabilität im Euroraum.
Das ESZB unterstützt, soweit ohne Gefährdung der Preisstabilität möglich, die Wirtschaftspolitik in der Europäischen Gemeinschaft.
Grundlegende Aufgaben des ESZB sind u.a.:
- Festlegung und Ausführung der Geldpolitik des Euro-Währungsgebiets
- Durchführung von Devisengeschäften
- Verwaltung der offiziellen Währungsreserven der Mitgliedstaaten
- Förderung zum reibungslosen Funktionieren der Zahlungssysteme
- Genehmigung der Ausgabe von Banknoten innerhalb des Euroraums
- Aufsicht über die Kreditinstitute und Kontrolle der Finanzmarktstabilität
Organe der EZB
Das Direktorium der EZB bilden der Präsident und Vizepräsident sowie vier weitere Mitglieder. Seit dem 1. November 2019 ist Christine Lagarde Präsidentin der EZB. Die Direktoriumsmitglieder werden vom Europäischen Rat mit qualifizierter Mehrheit gewählt. Aufgaben des Direktoriums sind die Vorbereitung der Sitzungen des EZB-Rats und die Umsetzung der Leitlinien und Entscheidungen des EZB-Rats, wobei es den nationalen Zentralbanken die notwendigen Weisungen erteilt. Zudem führt das Direktorium die laufenden Geschäfte der EZB und übt bestimmte Befugnisse aus, die vom EZB-Rat übertragen wurden.
Das wichtigste Beschlussorgan der Europäischen Zentralbank ist der EZB-Rat. Der EZB-Rat setzt sich aus den sechs Mitgliedern des Direktoriums der EZB und den Präsidenten der nationalen Zentralbanken der Staaten im Euroraum zusammen. Hauptaufgaben des EZB-Rats sind zum einen das Erlassen von Leitlinien und Entscheidungen, die zur Erfüllung der dem Eurosystem übertragenen Aufgaben erforderlich sind. Zum anderen legt der EZB-Rat die Geldpolitik des Eurogebiets fest, was die Beschlussfassung über geldpolitische Ziele, Leitzinssätze und die Bereitstellung von Zentralbankgeld im Eurosystem, sowie die Formulierung von Leitlinien zur Umsetzung der genannten Beschlüsse beinhaltet. Der EZB-Rat tagt im Rhythmus von zwei Wochen in Frankfurt.
Der Erweiterte EZB-Rat setzt sich aus Präsident und Vizepräsident der EZB sowie den Präsidenten der nationalen Zentralbanken zusammen. In diesem Gremium sitzen Vertreter aller 28 EU-Mitgliedstaaten, d.h. auch Vertreter der Länder, die den Euro nicht eingeführt haben. Der Erweiterte Rat wird daher als ein Übergangsgremium verstanden, welches sich im Falle der Euro-Einführung aller EU-Mitgliedstaaten auflösen soll. Der Erweiterte Rat übernimmt jene Aufgaben, die ursprünglich vom Europäischen Währungsinstitut ausgeübt wurden, u.a. werden hier die Vertreter der Länder, die den Euro nicht eingeführt haben, über die Beschlüsse des EZB-Rats informiert.