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Glossar

Die häufigsten EU-Begriffe möchten wir gerne nachfolgend zusammenfassend erläutern.

AdR ist ein beratendes Organ der EU. Zurzeit sind dort 350 Vertreter von Regionen und Städten bzw. Gemeinden aller EU-Länder vertreten. Kommission und Rat müssen bei allen Entscheidungen, die regionale oder kommunale Belange betreffen, die Stellungnahme des AdR einholen.

Gruppe hochrangiger Diplomaten der Ständigen Vertreter in Brüssel, die die Botschafter in Coreper II bei der Vorbereitung der Kompromisse in der EU-Gesetzgebung unterstützen. Gegründet im Jahr 1975 und benannt nach dem ersten italienischen Präsidenten dieser Gruppe, Paolo M Antici.

EU-Grundrechtecharta ist der häufigste Begriff und kodifiziert Grund- und Menschenrechte im Rahmen der Europäischen Union. Mit der Charta sind die EU-Grundrechte erstmals umfassend schriftlich und in einer verständlichen Form niedergelegt. Sie orientiert sich an der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Europäischen Sozialcharta, den mitgliedstaatlichen Verfassungen und internationalen Menschenrechtsdokumenten, aber auch an der Rechtsprechung der europäischen Gerichtshöfe.

Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (kurz AStV) besteht aus den Ständigen Vertretern (frz. représentants permanents) der Mitgliedstaaten bei der Europäischen Union oder deren Stellvertretern. Den Vorsitz führt das Land, welches die Ratspräsidentschaft innehat. Die Aufgabe des COREPER ist es die Arbeit des Rates der EU vorzubereiten und die Verbindungen zwischen dem Rat der EU und den anderen europäischen Instituten zu pflegen.

Als Eurozone (amtlich auch Euro-Währungsgebiet oder Euro-Raum) wird die Gruppe der EU-Staaten bezeichnet, die den Euro als offizielle Währung besitzen. Die Eurozone besteht aus 19 EU-Staaten und wird deswegen als Euro-19 bezeichnet. Zuletzt übernahm Litauen am 1. Januar 2015 als 19. EU-Land den Euro als offizielle Währung. Die derzeit 19 Staaten der Eurozone sind Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Portugal, die Slowakei, Slowenien, Spanien und die Republik Zypern.

Die EIB mit Sitzung in Luxemburg soll durch die Förderung der ausgewogenen Entwicklung des Gebietes der Europäischen Union zum wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt beitragen. Die EIB übernimmt die langfristige Finanzierung konkreter Projekte in den EU-Mitgliedsstaaten zur Förderung nachhaltigen Wachstums und zur Schaffung von Arbeitsplätzen. Darüber hinaus unterstützt die EIB außerhalb Europas die Heranführungsstrategien für die Bewerberländer sowie die westlichen Balkanländer. Zudem setzt sie finanzbezogene Aspekte der Abkommen um, die im Rahmen der europäischen Politik für Entwicklungszusammenarbeit abgeschlossen wurden.

Die Erweiterung der Europäischen Union (EU) beschreibt den Prozess der Aufnahme neuer Mitgliedsstaaten in die EU. Seit die 'Sechs' (Belgien, Frankreich, Deutschland, Italien, Luxemburg und die Niederlande) 1951 den Vertrag unterzeichneten und damit die Europäische Kohle- und Stahlgemeinschaft (EKSG) gründeten, erweiterte sich die EU in 6 Schritten: 1973 mit dem Beitritt des Vereinigten Königreichs, Irland und Dänemark; 1981, als Griechenland das zehnte Mitglied wurde; fünf Jahre später mit dem Beitritt von Spanien und Portugal im Jahr 1986; 1995, als Österreich, Schweden und Finnland an Bord kamen; und 2004, als die EU Zypern, die Tschechische Republik, Estland, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, die Slowakei und Slowenien aufnahm - die "größte Erweiterung aller Zeiten sowohl in Umfang als auch Diversität". Bulgarien und Rumänien traten 2007 bei. Das neueste Mitglied des Clubs ist seit 2013 Kroatien.

Der Europarat ist eine internationale Organisation mit dem Fokus auf der Förderung der Menschenrechte, der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Europa. Gegründet im Jahr 1949 besteht er aus 47 Mitgliedsstaaten und arbeitet für etwa 820 Millionen Menschen. Sein jährlicher Haushalt liegt bei etwa einer halben Milliarde Euros. Das bestbekannte Organ des Europarats ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der die Europäische Menschenrechtskonvention durchsetzt. Der Europarat fördert Menschenrechte durch internationale Konventionen wie die Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt und die Cybercrimekonvention. Sie beobachtet den Fortschritt der Mitgliedsstaaten auf diesen Gebieten und gibt Empfehlungen durch unabhängige Expertenbeobachtungsorgane ab.

Der Europäische Bürgerbeauftragte nimmt Beschwerden über Missstände bei der Tätigkeit der Organe und Institutionen der Europäischen Union - mit Ausnahme der Gerichtshofes und des Gerichts erster Instanz - entgegen. Beschwerden können von allen Bürgerinnen und Bürgern der EU oder von juristischen Personen mit Sitz in einem Mitgliedstaat vorgebracht werden.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Sitz in Luxemburg ist das oberste rechtsprechende Organ der Europäischen Union und bildet zusammen mit dem Gericht der Europäischen Union (EuG) den Gerichtshof der Europäischen Union (EUGH). Der Gerichtshof besteht aus 27 Richtern und 11 Generalanwälten. Die Richter und Generalanwälte werden von den Regierungen der Mitgliedstaaten nach Anhörung eines Ausschusses im gegenseitigen Einvernehmen ernannt. Aufgabe des EuGH ist es, die Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung der Verträge zu sichern.

Die Europäische Kommission vertritt die Interessen der EU als Ganzes. Sie ist politisch unabhängig und verantwortet sich gegenüber dem Europäischen Parlament. Sie macht gesetzgeberische Vorschläge an den Rat und das Parlament.​

Die Europäische Menschenrechtskonvention ist das erste Übereinkommen des Europarats und der Eckpfeiler aller Handlungen. Sie wurde im Jahr 1950 angenommen und 1953 rechtskräftig. Ihre Ratifikation ist Grundvoraussetzung für die Aufnahme in die Organisation. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte beobachtet die Umsetzung und Einhaltung der Konvention in den 47 Mitgliedstaaten des Europarats. Einzelpersonen können sich in Sachen von Menschenrechtsverletzungen an das Straßburger Gericht wenden, wenn in dem betreffenden Mitgliedstaat alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind. Die Europäische Union ist in der Vorbereitung der Unterzeichnng der Menschenrechtskonvention, um damit einen gemeinsamen europäischen Rechtsraum für mehr als 820 Millionen Bürger zu schaffen.

Das Europäische Parlament (auch Europaparlament oder EU-Parlament; kurz EP) mit offiziellem Sitz in Straßburg ist das Parlament der Europäischen Union (Art. 14 EU-Vertrag). Das EP besteht aus 751 europäischen Parlamentsmitgliedern aus den 28 Staaten der EU, gewählt durch universales Wahlrecht. Die Mitglieder bilden 8 eigene politische Parteigruppierungen (sowie einige nicht verbundene Mitglieder). Die Hauptaufgabe ist das Erlassen von EU-Recht in Zusammenarbeit mit dem Rat der Europäischen Union.

Der in Luxemburg ansässige Europäische Rechnungshof prüft alle Einnahmen und Ausgaben der Europäischen Union sowie aller von der EU geschaffenen Einrichtungen. Er sorgt für die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung und legt dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union einer Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie über die Recht- und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge vor. Er setzt sich aus je einem Staatsangehörigen je Mitgliedstaat der EU zusammen.

Der EWSA ist ein beratendes Organ und vertritt die Interessen der verschiedenen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Gruppierungen. Der EWAS ist vor zahlreichen Rechtsakten in den Bereichen Beschäftigungspolitik, Soziales, Bildung, öffentliche Gesundheit, Verbraucherschutz, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt vom Rat oder der Kommission anzuhören. Dem EWSA gehören 344 Mitglieder ab, die von den Regierungen der Mitgliedstaaten vorgeschlagen und vom Rat für die Dauer von vier Jahren ernannt werden.

Gegründet im Jahr 1998, ist sie zuständig für die Durchführung der Geldpolitik in der Eurozone. Sitz der EZB ist Frankfurt. Ihre Hauptaufgabe ist die Sicherung der Preisstabilität in der Eurozone und damit der Kaufkraft des Euros. Die nationalen Zentralbanken der 17 Mitgliedstaaten der Eurozone, welche seit 1999 den Euro eingeführt haben, bilden gemeinsam mit der Europäischen Zentralbank das System der Zentralbanken (ESZB). Die EZB ist bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben völlig unabhängig und allein dazu befugt, die Ausgabe des Euro zu genehmigen.

Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) wurde mit dem Vertrag von Maastricht 1993 eingerichtet. Es handelt sich dabei um eine rein intergouvernementale (zwischenstaatliche) Kooperation der Regierungen; wichtige Beschlüsse können daher grundsätzlich nur einstimmig von allen Mitgliedstaaten im Europäischen Rat oder im Rat der Europäischen Union gefasst werden. Für die Durchführung der GASP sind der Hohe Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik und der ihm unterstellte Europäische Auswärtige Dienst sowie die diplomatischen Dienste der Mitgliedstaaten zuständig. 

Ein Unterbereich der GASP ist die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP), für die teilweise eigene Regeln gelten.

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EUGH) mit Sitz in Luxemburg ist eines der sieben Organe der Europäischen Union. Er bezeichnet das gesamte Gerichtssystem der EU, zu dem als eigenständige Gerichte der Europäische Gerichtshof (EuGH), das Gericht der Europäischen Union (EuG) und ggf. die Fachgerichte (gegenwärtig existiert kein solches Fachgericht) gehören. Zu den Aufgaben des EUGH gehört es, dass er die Rechtmäßigkeit der Handlungen der Organe der Europäischen Union überprüft, darüber wacht, dass die Mitgliedstaaten den Verpflichtungen nachkommen, die sich aus den Verträgen ergeben und auf Ersuchen nationaler Gerichte das Unionsrecht auslegt.

Die Kommission besteht aus dem Kollegium der Kommissionsmitglieder der 28 Mitgliedsstaaten, einschließlich des Präsidenten, der Vize-Präsidenten und des Hohen Vertreters. Die Kommissionsmitglieder, je einer aus jedem EU-Land, stellen die politische Führung der Kommission für einen 5-Jahres-Term dar. Jedes Kommissionsmitglied ist für einen vom Präsidenten festgelegten Bereich verantwortlich.

Die Vollmachten der EU gemäß der Verträge. Unterteilt in: 1) ausschließliche Kompetenzen; 2) geteilte Kompetenzen; 3) Kompetenz zur Unterstützung, Koordination oder Ergänzung von Handlungen der Mitgliedsstaaten; und 4) Kompetenz der Herbeiführung von Übereinkommen, nach denen die EU-Mitgliedsstaaten ihre Politik koordinieren müssen.

Die Mertens-Gruppe (engl. Mertens Group) ist ein vorbereitendes Gremium des Ausschusses der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Sie wurde eingesetzt, um bei der Überprüfung der Tagesordnungen für den AStV I technische Einzelheiten und Fragen der Arbeitsgestaltung zu regeln. In diesem Vorbereitungsstadium soll ein erster Überblick über die Standpunkte der Delegationen auf der Tagung des AStV gewonnen werden. Sie wurde 1993 eingerichtet und nach Vincent Mertens de Wilmars (* 1953), dem ersten Vorsitzenden der Gruppe benannt.

Montanunion bezeichnet die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), in deren Rahmen die Gründungsmitglieder Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande ihre Schwerindustrie gemeinsam organisierten und dafür einen gemeinsamen Markt schufen. Die EGKS ist die älteste der drei Europäischen Gemeinschaften, zu denen auch die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM) gehören.

Die Nicolaidis-Gruppe bereitet die Versammlungen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees (PSK) vor. Es entspricht den Antici- und Mertens-Gruppen, die die Versammlungen des Ausschusses der Ständigen Vertreter (Coreper) vorbereiten. Die Nicolaidis-Gruppe trifft sich zweimal die Woche, immer am Tag vor der PSK-Versammlung.

Das PSK ist für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU (GASP) und die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) zuständig. Es beobachtet die internationale Lage, spricht gegenüber dem Rat Empfehlungen für strategische Konzepte und politische Optionen aus, erteilt dem Militärausschuss, der Gruppe "Politisch-militärische Angelegenheiten" und dem Ausschuss für die zivilen Aspekte der Krisenbewältigung Vorgaben und sorgt für die politische Kontrolle und die strategische Leitung von Krisenbewältigungseinsätzen. Das Politische und Sicherheitspolitische Komitee setzt sich aus den Botschaftern der Mitgliedstaaten in Brüssel zusammen; den Vorsitz haben die Vertreter des Europäischen Auswärtigen Dienstes inne. Es tritt zweimal wöchentlich und bei Bedarf noch häufiger zusammen.

Der Rat der EU, oft auch einfach der "Rat" oder "Ministerrat", ist das Hauptentscheidungs- und gesetzgebende Organ der EU.  In Verbindung mit dem Europäischen Parlament formt der Ministerrat die Gesetzgebung der EU. Der Ministerrat sollte nicht verwechselt werden mit dem Europäischen Rat oder dem Europarat.

Der Rat der EU ist rechtlich gesehen ein einziges Gremium, das jedoch in zehn unterschiedlichen Formationen mit unterschiedlichen Teilnehmern tagt. Jede Formation setzt sich aus je einem Vertreter pro Mitgliedstaat (Minister oder Staatssekretäre) zusammen und richtet sich jeweils nach dem zur Diskussion stehenden Gegenstand. Die Vertreter in diesen Ratsformationen sind nach Art. 16 EUV befugt, für ihre jeweilige Regierung verbindlich zu handeln und das Stimmrecht auszuüben. Zwischen den Ratszusammensetzungen gibt es keine Hierarchie, obwohl dem Rat für Allgemeine Angelegenheiten eine besondere Koordinationsrolle zukommt und er verantwortlich ist für institutionelle, administrative und horizontale Fragen. Der Rat für Auswärtige Angelegenheiten hat ebenfalls eine besondere Aufgabe.

Eine Richtlinie ist ein Rechtsakt, der die EU-Entscheidungen verkörpert. Richtlinien müssen erst durch die Parlamente und Regierungen der Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden innerhalb eines bestimmten Zeitraums, z.B. 18 Monaten. Sollte sich ein Land weigern, eine Richtlinie umzusetzen, wird sie in diesem Land dennoch rechtskräftig. Sind die Bestimmungen ausreichend präzise, können sie als direkt anwendbar betrachtet werden. Über die Jahre hinweg hat der Europäische Gerichtshof viele Richtlinien als direkt anwendbar eingestuft und sogar erklärt, dass Länder im Falle einer verzögerten Umsetzung schadenersatzpflichtig werden.

Roadmaps (Fahrpläne) sind erste Beschreibungen der von der Kommission geplanten Initiativen. Sie beschreiben das Problem, das von der Initiative angegangen werden soll und mögliche Politikoptionen. Sie bieten einen Überblick über die verschiedenen geplanten Phasen in der Entwicklung der Initiative, einschließlich der Konsultation der beteiligten Parteien und eine Folgeabschätzung. Sollte keine Folgeabschätzung durchgeführt werden, führt die Roadmap den Grund an.

Die Römischen Verträge wurden am 25. März 1957 von Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden in Rom unterzeichnet und traten am 1. Januar 1958 in Kraft. Die Unterzeichnung der Verträge gilt als das Gründungsdatum der Europäischen Union. Mit den beiden Verträgen wurden jeweils die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM) gegründet. Der EWG-Vertrag enthält Bestimmungen über die Errichtung eines gemeinsamen Marktes mit einem freien Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital, die Errichtung einer Zollunion, die Entwicklung gemeinsamer Politiken und über europäische Institutionen.

Nach jedem Gipfeltreffen veröffentlicht der Präsident des Europarats die vereinbarten Schlussfolgerungen des Gipfels. Diese werden verhandelt, häufig von den Regierungschefs geändert und bestimmen dann die Richtung für weitergehende EU-Politikinitiativen. Ratsschlussfolgerungen sind nicht rechtlich bindend, wurden aber schon vom EU-Gerichtshof in Form eines 'weichen' Gesetzes angewandt.

Das Schengener Abkommen wurde 1985 von Deutschland, Belgien, Frankreich, Luxemburg und den Niederlanden unterzeichnet. Es zielt darauf ab, die Kontrollen an den gemeinsamen Binnengrenzen schrittweise zu beseitigen und den freien Personenverkehr aller Staatsangehörigen der Unterzeichnerstaaten, der anderen Staaten der Gemeinschaft und von Drittländern zu regeln. Zusammen mit dem Schengener Übereinkommen und weiteren damit verbundenen Vereinbarungen und Regeln bildet es den sogenannten „Schengen-Besitzstand". Das Schengen-Abkommen wurde Zug um Zug ausgeweitet. Heute sind alle Mitgliedsstaaten der EU auch dem Schengener Abkommen beigetreten; bei einigen Staaten gibt es jedoch Besonderheiten: Irland und das Vereinigte Königreich haben den Schengen-Besitzstand nur zum Teil übernommen: Sie haben insbesondere die Grenzkontrollen beibehalten. Bulgarien, Rumänien und Zypern haben den Schengen-Besitzstand ebenfalls nur zum Teil übernommen. Auch vier Drittstaaten gehören dem Schengen-Raum an: Island, Norwegen, die Schweiz und Liechtenstein.

Der Grundsatz der Subsidiarität (Artikel 5 des Vertrags über die Europäische Union) besagt, dass Entscheidungen auf einer möglichst bürgernahen Ebene zu treffen sind, wobei zu prüfen ist, ob ein Vorgehen der EU angesichts der nationalen, regionalen oder lokalen Handlungsmöglichkeiten tatsächlich gerechtfertigt ist. In Bereichen, die nicht in ihre ausschließliche Zuständigkeit fallen, handelt die EU nur, wenn ihre Maßnahmen wirkungsvoller sind als nationale, regionale oder lokale Maßnahmen.

Durch den Vertrag von Lissabon wurden die Rechte der nationalen Parlamente gestärkt. Seit dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon am 1. Dezember 2009 verfügen sie über die Möglichkeit der Erhebung einer Subsidiaritätsrüge. Im Rahmen dieser Subsidiaritätsrüge können die nationalen Parlamente Stellung in laufenden Gesetzgebungsverfahren der EU nehmen. Hierbei können sie insbesondere auf eine Verletzung der Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips aufmerksam machen und diese Nichteinhaltung der Kompetenzen auch gegebenenfalls durch Einreichen einer Subsidiaritätsklage vor dem Europäischen Gerichtshof geltend machen.

Informelle Drei-Parteien-Treffen von Vertretern des Europäischen Parlaments, des Rats und der Kommission. Inhalt und Ziele sind unterschiedlicher Natur, von sehr technischen Diskussionen hin zu sehr politischen Themen (Minister und Kommissare eingeschlossen). Sie können Angelegenheiten der Planung und eines Zeitplans behandeln oder auch ins Detail eines bestimmten wesentlichen Punkts gehen.

Der Vertrag von Amsterdam wurde am 2. Oktober 1997 unterzeichnet und trat am 1. Mai 1999 in Kraft. Mit diesem Vertrag sind insbesondere der Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften abgeändert und ergänzt worden. So wurde ein neues Kapitel zur Beschäftigung eingefügt sowie ein erheblicher Teil der Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres in die erste Säule der EU und somit in den Gemeinschaftsrahmen überführt. Zudem wurde die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) erneuert, die Möglichkeit einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen einzelnen Mitgliedstaaten geschaffen und die Kompetenzen des Europäischen Parlaments wurden gestärkt.

Durch den seit dem 1. Dezember 2009 geltenden Vertrag von Lissabon wurde die Europäische Union institutionell reformiert. Das Ziel des Vertrages ist es, die EU demokratischer, transparenter und effizienter zu machen. Durch den Lissabon-Vertrag vergrößert sich der Einfluss des Europäischen Parlaments, das (außer auf dem Feld der Außenpolitik) zu einem neben dem Rat der Europäischen Union gleichberechtigten Gesetzgeber wird (sog. Mitentscheidung). Auch die nationalen Parlamente erhalten mehr Einfluss. Sie werden früher über Vorschläge der Europäischen Kommission informiert und können diese schon während des Gesetzgebungsverfahrens zurückweisen, wenn sie den Grundsatz der Subsidiarität verletzt sehen.

Der Vertrag von Maastricht bezeichnet den am 7. Februar 1992 in Maastricht unterzeichneten Vertrag über die Europäische Union (EUV), er trat am 1. November 1993 in Kraft. Durch den Vertrag von Maastricht wurde die Europäische Union (EU) gegründet. Die durch diesen Vertrag geschaffene EU basiert auf drei Säulen: den Europäischen Gemeinschaften (EGKS, EG - vormals EWG, EURATOM) als erster Säule, einer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) als zweiter Säule und der Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres als dritter Säule.

Der Vertrag von Nizza wurde am 26. Februar 2001 unterzeichnet und trat am 1. Februar 2003 in Kraft. Mit dem Vertrag von Nizza wurden die notwendigen - auch institutionellen - Voraussetzungen für die Erweiterung der Europäischen Union (EU) um mehrere ost- und südeuropäische Länder geschaffen. Die institutionelle Reform der EU durch den Vertrag von Nizza bestand insbesondere in der Begrenzung der Größe der Kommission sowie der Änderung ihrer Zusammensetzung, der Ausweitung der qualifizierten Mehrheit, einer neuen Stimmengewichtung im Rat und einer flexibleren Gestaltung der verstärkten Zusammenarbeit.

Ein Prozess der Harmonisierung der Wirtschafts- und Währungspolitik der EU-Mitgliedstaaten, welcher die Einführung des Euros als gemeinsame Währung ermöglichen soll. Im Prozess der WWU, welcher sich seit 1991 in drei Stufen entwickelte, haben bereits 19 der 28 europäischen Mitgliedstaaten die einheitliche Währung eingeführt. Das Hauptziel der WWU-Regelungen ist die Ergänzung des Europäischen Binnenmarktes durch eine gemeinsame Währung mit hoher Preisniveaustabilität.