ehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie darüber in Kenntnis setzen, dass das Europäische Parlament eine Ausschreibung für die Gewährung von Finanzhilfen für Kommunikationsaktivitäten mit Blick auf die Europawahl 2024 veröffentlicht hat.
Alle Informationen und die Ausschreibungsunterlagen finden Sie hierÖffnet sich in einem neuen Fenster auf der Internetseite des Europäischen Parlaments und hierÖffnet sich in einem neuen Fenster auf dem Vergabeportal der Europäischen Kommission. Eine Zusammenfassung über die wichtigsten Rahmenbedingungen finden Sie im Anhang auf Englisch.
Nachfolgend ein paar Schlüsselinformationen zum schnellen Verständnis:
Das Europäische Parlament vergibt die Finanzhilfen zu zwei Anlässen:
- Die Bürger*innen zu unterstützen, die Rolle des Europäischen Parlaments zu verstehen ("delivery phase") UND
- Die Bürger*innen zu motivieren, bei der Europawahl zu wählen ("democracy phase")
Zu den beiden Anlässen gibt es je eine Bewerbungsrunde:
- Einreichungsfrist: 16. Mai 2023
- Einreichungsfrist: 29. September 2023
Es gibt zwei Arten von Empfänger*innen:
- nationale Non-Profit-Organisationen
- natürliche Personen (ebenfalls non-profit)
Zwei Kategorien von Bewerber*innen:
- Aktivitäten zivilgesellschaftlicher Organisationen (max. 60.000 EUR pro Projekt)
- Beteiligungsaktivitäten engagierter Bürger*innen, insbesondere gemeinsamfuer.eu-Volunteers (5.000 bis 15.000 EUR pro Projekt
Bewerber*innen können nur einmal Finanzhilfen erhalten, sich aber für beide Runden bewerben. Die Projekte müssen am 30. Juni 2024 abgeschlossen sein und maximal zehn Monate andauern. Finanzhilfen werden im Rahmen zwischen 5.000 und 60.000 EUR gewährt und sollen genutzt werden, um das zivile Engagement zu stärken, eine Verbindung mit Netzwerken (gemeinsamfuer.eu) herzustellen und mehr Menschen zum Wählen zu bewegen.