Der Vorsitz im Rat wird von den EU-Mitgliedstaaten im Turnus wahrgenommen und wechselt alle sechs Monate. Während dieser sechs Monate leitet der Vorsitz die Sitzungen und Tagungen auf allen Ebenen des Rates und sorgt für die Kontinuität der Arbeit der EU im Rat.
Drei Vorsitze arbeiten zusammen
Die Mitgliedstaaten, die den Vorsitz innehaben, arbeiten in Dreiergruppen als sogenannter Dreiervorsitz eng zusammen. Diese Regelung wurde 2009 mit dem Vertrag von Lissabon eingeführt. Der Dreiervorsitz formuliert langfristige Ziele und erarbeitet ein gemeinsames Programm mit den Themen und den wichtigsten Fragen, mit denen sich der Rat in dem betreffenden Achtzehnmonatszeitraum befassen wird. Auf der Grundlage dieses Programms stellt jedes der drei Länder sein eigenes detaillierteres Sechsmonatsprogramm auf.
Der Dreiervorsitz 2.HJ 2023 bis Ende 2024 besteht aus dem spanischen, dem belgischen und dem ungarischen Vorsitz.
Die Aufgaben des Vorsitzes
Der Vorsitz ist dafür verantwortlich, die Beratungen des Rates über EU-Rechtsvorschriften voranzubringen und für die Kontinuität der Agenda der EU, den ordnungsgemäßen Verlauf der Gesetzgebungsverfahren und die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten zu sorgen. Dabei muss er als ehrlicher und neutraler Vermittler auftreten.
Der Vorsitz hat im Wesentlichen zwei Aufgaben:
Planung und Leitung der Tagungen des Rates und seiner Vorbereitungsgremien
Der Vorsitz leitet die Tagungen der verschiedenen Ratsformationen (mit Ausnahme des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“) und der Vorbereitungsgremien des Rates, zu denen die ständigen Ausschüsse wie der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) sowie Arbeitsgruppen und Fachausschüsse zählen.
Der Vorsitz sorgt dafür, dass die Beratungen ordnungsgemäß verlaufen und dass die Geschäftsordnung und die Arbeitsmethoden des Rates korrekt angewandt werden.
Er organisiert zudem verschiedene formelle und informelle Tagungen in Brüssel und im eigenen Land.
Vertretung des Rates gegenüber den anderen EU-Organen
Der Vorsitz vertritt den Rat gegenüber den anderen EU-Organen, insbesondere gegenüber der Kommission und dem Europäischen Parlament. Seine Aufgabe ist es, in Trilogen, informellen Verhandlungen und Sitzungen des Vermittlungsausschusses auf eine Einigung über Gesetzgebungsvorhaben hinzuwirken.
Der Vorsitz erfüllt seine Aufgaben in enger Abstimmung mit
- dem Präsidenten des Europäischen Rates und
- dem Hohen Vertreter der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik.
Er unterstützt deren Arbeit und kann zuweilen mit der Wahrnehmung bestimmter Aufgaben im Namen des Hohen Vertreters betraut werden, beispielsweise mit der Vertretung des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ vor dem Europäischen Parlament oder mit der Leitung von Tagungen des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“, auf denen über Fragen der gemeinsamen Handelspolitik beraten wird.