Schrift "EU oder nicht EU?", rechts daneben Clarissa

Demokratie


Drei Dinge, mit denen du die Demokratie schützen kannst!

1. Wählen gehen – manchmal sogar schon ab 16

Wer bei der Bundestagswahl seine Stimme abgeben möchte, muss 18 Jahre alt sein. Das steht im deutschen Grundgesetz. Für Landtags- und Kommunalwahlen gibt es aber kein einheitliches Wahlalter. In Bremen, Brandenburg, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein z.B. darf man schon mit 16 wählen, anderswo erst ab 18. 
UND auch bei der Europawahl gilt in Deutschland seit 2024: Wählen mit 16! In den meisten europäischen Ländern muss man allerdings auch für die EU-Wahl 18 sein.
 

2. Dein Thema auf die politische Agenda bringen

Mit der Europäischen Bürgerinitiative (EBI)Öffnet sich in einem neuen Fenster können Bürger und Bürgerinnen die EU-Kommission auffordern, sich mit einem Thema zu beschäftigen
Das läuft so ab: Zuerst wird eine Initiative, z. B. zu Umwelt oder Gesundheit, bei der EU-Kommission registriert. Dann müssen die Stimmen von Unterstützern und Unterstützerinnen gesammelt werden. Genauer gesagt 1 Mio. in 12 Monaten! Außerdem müssen in mindestens 7 EU-Ländern jeweils Mindestzahlen erreicht werden. Wenn das geschafft ist, gibt’s eine öffentliche Anhörung im EU-Parlament und die Kommission entscheidet anschließend, ob und wie sie weiter vorgeht. Wichtig: Sie muss nicht zwingend ein Gesetz zur Lösung vorschlagen! Aber sie muss reagieren und ihre Entscheidung begründen.
 

3. Digital Services Act (DSA)

Der DSAÖffnet sich in einem neuen Fenster wird seit Februar 2024 in der ganzen EU angewandt und soll einen sicheren digitalen Raum schaffen, in dem die Grundrechte aller Nutzer und Nutzerinnen digitaler Dienste geschützt sind. Plattformen müssen dafür sorgen, dass illegale Inhalte zügig entfernt werden, und das Risiko verringern, dass solche Inhalte überhaupt auf ihre Dienste gelangen. Wichtig: Der DSA selbst legt nicht fest, was illegal ist. Er schafft einen EU-weiten Rahmen, wie illegale Inhalte erkannt, gekennzeichnet und entfernt werden sollen, und enthält Pflichten zur Risikobewertung. Was als illegaler Inhalt gilt, bestimmen andere Gesetze auf EU- oder nationaler Ebene. 

Was fällt dir noch zum Schutz der Demokratie ein?

Weitere Informationen

Die EU-KommissionÖffnet sich in einem neuen Fenster ist wie die „Regierung“ der EU: Sie schlägt Gesetze vor (hat das alleinige Initiativrecht), verwaltet den EU-Haushalt und passt auf, dass alle Länder EU-Regeln einhalten – die „Hüterin der Verträge“.
Weitere Informationen der Bundesregierung gibt es hierÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Das EU-ParlamentÖffnet sich in einem neuen Fenster ist das Herz der Demokratie: Abgeordnete aus allen EU-Ländern (wie ihr Bundestag) debattieren, stimmen über Gesetze ab und kontrollieren Kommission & Rat.

Mehr zum Thema Wählen ab 16 gibt es hier Öffnet sich in einem neuen Fensterbei der Bundeszentrale für politische Bildung.

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