Drei Food & Drink Facts, die du kennen solltest!
1. Der Etikett-Code
In der EU gilt: Jedes vorverpackte Lebensmittel muss in der Regel bestimmte Basisinfos tragen – z.B. Bezeichnung, Zutatenliste, Allergenhinweise, Nettofüllmenge, Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum, Name/Anschrift des Herstellers, Herkunft in bestimmten Fällen und eine Nährwerttabelle. Allergene müssen in der Zutatenliste besonders hervorgehoben werden (z.B. fett, GROSS, andere Farbe). Ziel: Menschen mit Allergien sollen auf einen Blick erkennen, ob sie ein Produkt vertragen. Diese sind EU-weit in der Lebensmittelinformationsverordnung (EU) 1169/2011 geregelt.
2. Regionale Originale
Geografische Angaben wie g.g.A. (geschützte geografische Angabe) und g.U. (geschützte Ursprungsbezeichnung) sind EU-Qualitätssiegel. Sie schützen Namen und Herkunft und legen in einer Produktspezifikation fest, wie das Produkt hergestellt sein muss. Das gilt zum Beispiel für „Hessischen Apfelwein“, „Frankfurter Grüne Soße“, „Nordhessische Ahle Wurst“ oder „Hessischer Handkäs“. Zuständige Kontrollstellen überwachen die Einhaltung der Vorgaben.
3. Mogelpackungen
Die PPWR (Verordnung (EU) 2025/40) ersetzt die alte Verpackungsrichtlinie: Verpackungen müssen künftig EU‑weit besser recycelbar sein, bestimmte Recycling‑Quoten erreichen, kleiner und leichter werden und Mehrweg‑ bzw. Refill‑Optionen bieten. Bis 2040 soll so das der Verpackungsmüll in der EU im Schnitt um etwa 15 Prozent sinken, auch bei Essen & Trinken.