EU-Rechte unterwegs – das solltest du wissen!
E-Scooter
Offiziell zählen E-Scooter zu den Elektrokleinstfahrzeugen. Darunter fallen kleine, elektrisch angetriebene Fahrzeuge wie z. B. E-Tretroller oder Segways, die du in Deutschland ab 14 fahren darfst. Du brauchst dafür zwar keinen Führerschein, aber E-Scooter sind versicherungspflichtig und brauchen eine Plakette (bei Leih-Scootern läuft das über den Anbieter). Auf dem Gehweg sind die Scooter tabu, außer er ist ausdrücklich freigegeben. Ansonsten gehören sie auf den Radweg, notfalls auf die Straße. Zu zweit fahren ist verboten. Achtung: Im Ausland können die Regeln abweichen, also vor dem Urlaub kurz checken!
CO2-Vorgaben für Autos
Die EU schreibt Autoherstellern vor, wie viel CO₂ ihre neu zugelassenen Fahrzeuge im Durchschnitt ausstoßen dürfen. Wenn ein Hersteller viele emissionsstarke Autos verkauft, muss er das mit sehr sparsamen oder E-Autos ausgleichen, sonst drohen Strafzahlungen. Das Ziel: Bis 2035 sollen neue PKW und Vans in der EU nur noch zugelassen werden, wenn sie emissionsfrei sind.
Fahrgastrechte im Zug
Im Bahnverkehr gilt EU-weit grundsätzlich: Ab 60 Minuten Verspätung gibt es in der Regel mindestens 25 % des Ticketpreises zurück, ab 2 Stunden mindestens 50 %. Je nach Zugart und Situation gibt es aber Ausnahmen.