Jährlich besteht die Möglichkeit zur Förderung Ihrer Veranstaltungen im Rahmen der Europawochen.
Zuwendungsmöglichkeiten
Förderung von Veranstaltungen im Rahmen der Europawochen
Zum Online-Förderantrag
Zuwendungensanträge können vom 1. Januar bis zum 29. Februar 2025 unter Vorlage einer ausführlichen Projektbeschreibung sowie eines detaillierten Kosten- und Finanzierungsplanes unter europawochen@stk.hessen.de eingereicht werden. Sehr gerne können Sie hier direkt online eine Zuwendung beantragen. Nutzen Sie dafür das Online-Formular.Öffnet sich in einem neuen Fenster
Es gelten die allgemeinen Förderkriterien. Sämtliche Anträge werden im Einzelfall geprüft. Eine generelle Förderzusage kann nicht gegeben werden.
Darüber hinaus bestehen Zuwendungsmöglichkeiten auch außerhalb der Europawochen. Die Veranstalter werden gebeten, geförderte Projekte und Veranstaltungen ebenfalls über das Online-Formular einzutragen.
Förderanträge können formlos gestellt werden an:
Kontakt
Irina Sperling
Abteilung Europa- und Internationale Angelegenheiten
Hessische Staatskanzlei