Förderung von Veranstaltungen im Rahmen der Europawochen

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Jährlich besteht die Möglichkeit zur Förderung Ihrer Veranstaltungen im Rahmen der Europawochen.

Zuwendungensanträge können vom 1. Januar bis zum 29. Februar 2024 unter Vorlage einer ausführlichen Projektbeschreibung sowie eines detaillierten Kosten- und Finanzierungsplanes unter europawochen@stk.hessen.de eingereicht werden. Sehr gerne können Sie hier direkt online eine Zuwendung beantragen. Nutzen Sie dafür das Online-Formular.Öffnet sich in einem neuen Fenster

Es gelten die allgemeinen Förderkriterien. Sämtliche Anträge werden im Einzelfall geprüft. Eine generelle Förderzusage kann nicht gegeben werden.

Darüber hinaus bestehen Zuwendungsmöglichkeiten auch außerhalb der Europawochen. Die Veranstalter werden gebeten, geförderte Projekte und Veranstaltungen ebenfalls über das Online-Formular einzutragen.

Förderanträge können formlos gestellt werden an:

Kontakt

Beatrice Schenk-Motzko

Abteilung Europa- und Internationale Angelegenheiten

Hessische Staatskanzlei

Georg-August-Zinn-Straße 1
65183 Wiesbaden

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