Rom, Italien

Italien

Italien ist seit dem 1. Januar 1958 Mitglied der Europäischen Union. Rom ist die Hauptstadt.

  • EU-Amtssprache(n): Italienisch
  • Währung: Euro. Mitglied des Euro-Währungsgebiets seit 1. Januar 1999.
  • Schengen: Mitglied des Schengen-Raums seit 26. Oktober 1997

Politisches System

Italien ist eine parlamentarische Republik mit einem Regierungschef (Premierminister/-in), der vom Staatsoberhaupt (Präsident/-in) ernannt wird. Das Parlament besteht aus zwei Kammern, der Abgeordnetenkammer und dem Senat der Republik. Das Land ist in 20 Regionen unterteilt. Hiervon haben 5 einen besonderen Autonomiestatus, so dass sie in bestimmten lokalen Angelegenheiten Rechtsvorschriften erlassen können.

Irland in der EU

Europäisches Parlament: Italien entsendet 76 Abgeordnete in das Europäische Parlament. 

Rat der Europäischen Union: Im Rat der Europäischen Union kommen die Minister der Mitgliedsländer regelmäßig zusammen, um EU-Rechtsvorschriften zu verabschieden und politische Maßnahmen zu koordinieren. Je nach politischer Thematik nehmen regelmäßig unterschiedliche Vertreterinnen und Vertreter der italienischen Regierung an den Ratstagungen teil.

Der Rat der Europäischen Union hat keinen ständigen, von einer bestimmten Person geführten Vorsitz (wie es z. B. bei der Kommission oder dem Parlament der Fall ist). Vielmehr übernimmt jedes EU-Land turnusgemäß den sechsmonatigen Ratsvorsitz.

Während dieser sechs Monate leiten Minister dieses Landes die Ratstagungen zu verschiedenen Politikfeldern, wirken bei der Festlegung der jeweiligen Tagesordnung mit und fördern den Dialog mit den anderen Institutionen der EU.

Zeiträume der italienischen EU-Ratspräsidentschaft:

Juli – Dez. 1959 | Juli – Dez. 1962 | Juli – Dez. 1965 | Juli – Dez. 1968 | Juli – Dez. 1971 | Juli – Dez. 1975 | Jan. – Juni 1980 | Jan. – Juni 1985 | Juli – Dez. 1990 | Jan. – Juni 1996 | Juli – Dez. 2003 | Juli – Dez. 2014

Europäische Kommission

Italien hat Paolo Gentiloni als Mitglied der Europäischen Kommission benannt. Er ist zuständig für Wirtschaft.

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

Italien hat 24 Vertreterinnen und Vertreter im Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss. Dieses Beratungsgremium, das Arbeitgeber, Arbeitnehmer und andere Interessengruppen vertritt, wird zu Gesetzesvorhaben konsultiert, um ein tieferes Verständnis der Änderungen im Arbeits- und Sozialbereich zu erhalten, die sich daraus in den EU-Ländern ergeben könnten.

Europäischer Ausschuss der Regionen (AdR)

Italien hat 23 Vertreterinnen und Vertreter im Europäischen Ausschuss der Regionen, der lokale und regionale Interessen repräsentiert. Dieses Beratungsgremium wird zu Gesetzesentwürfen konsultiert, um die Berücksichtigung des Standpunkts der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sicherzustellen.

Ständige Vertretung bei der EU

Die Ständige Vertretung in Brüssel fungiert als Bindeglied zwischen Italien und den Organen der EU. Als eine Art italienische Botschaft bei der EU besteht ihre Aufgabe vorwiegend in der möglichst wirksamen Vertretung der Interessen und der Politik Italiens auf EU-Ebene.

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